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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 2 Sa 423/10   

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https://dejure.org/2011,17301
LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 2 Sa 423/10 (https://dejure.org/2011,17301)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.05.2011 - 2 Sa 423/10 (https://dejure.org/2011,17301)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 2 Sa 423/10 (https://dejure.org/2011,17301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Anl 3 TVÜ-L, § 12 TVÜ-L
    Zahlung eines Strukturausgleichs - Merkmal "Aufstieg - ohne"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strukturausgleich bei Erreichen der im Überleitungszeitpunkt bestehenden Vergütungsgruppe durch Bewährungsaufstieg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 2 Sa 423/10
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22.04.2010 in einer zur Auslegung einer parallel lautenden Tarifvorschrift (§ 12 TVÜ-Bund) ergangenen Entscheidung (6 AZR 962/08) eine klageabweisende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg aufgehoben und die Sache zur erneuten Sachaufklärung zurückgewiesen.
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 2 Sa 423/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 19.09.2007, 4 AZR 670/06, vom 07.07.2004, 4 AZR 433/03, vom 08.09.1999, 4 AZR 661/98).
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 2 Sa 423/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 19.09.2007, 4 AZR 670/06, vom 07.07.2004, 4 AZR 433/03, vom 08.09.1999, 4 AZR 661/98).
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 661/98

    Auf den Nachwirkungszeitraum rückwirkende tarifliche Vergütungsabsenkung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 2 Sa 423/10
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG vom 19.09.2007, 4 AZR 670/06, vom 07.07.2004, 4 AZR 433/03, vom 08.09.1999, 4 AZR 661/98).
  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 13 Sa 73/10

    Strukturausgleich nach TVÜ-Bund - Vergütungsgruppe im Sinne des § 12 Abs 1 S 2

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 2 Sa 423/10
    Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat mit nachfolgendem Urteil vom 15.12.2010 - 13 Sa 73/10 - die Auffassung vertreten, Vergütungsgruppe im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten sei diejenige Vergütungsgruppe, in welche der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Überleitung in den TVöD tatsächlich, auch beispielsweise nach zuvor erfolgtem Zeit- oder Bewährungsaufstieg, eingruppiert sei.
  • LAG Köln, 21.08.2012 - 12 Sa 1274/10

    Strukturausgleich - Tarifvertragsauslegung

    Die Anlage 3 zu § 12 TVÜ-L stellt lediglich darauf ab, in welche Vergütungsgruppe des BAT der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Überleitung eingruppiert war, nicht darauf, ob die Voraussetzung hierfür mit oder ohne Bewährungsaufstieg erfüllt waren (so auch LAG Düsseldorf vom 13.05.2011, 6 Sa 100/11; LAG Düsseldorf vom 30.04.2012, 9 Sa 1322/11; LAG Berlin-Brandenburg vom 23.08.2011, 7 Sa 273/11; LAG Schleswig-Holstein vom 01.11.2011, 2 Sa 514/10; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 23.03.2011, 2 Sa 93/10; LAG Niedersachsen vom 29.08.2011, 8 Sa 1304/09; Sächsisches LAG vom 07.04.2011, 9 Sa 696/10; LAG Rheinland-Pfalz vom 12.05.2011, 2 Sa 423/10; alle in juris veröffentlicht).

    Sie unterscheiden sich auch in der Regelungstechnik, in dem in der Strukturausgleichstabelle anders als in der Anlage 2 der Aufstieg unter der entsprechenden Überschrift in einer gesonderten Spalte behandelt wird (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz v. 12.5.2011 - 2 Sa 423/10, juris; LAG Schleswig-Holstein v. 1.11.2011 - 2 Sa 514/10, juris; LAG Düsseldorf v. 13.5.2011 - 6 Sa 100/11, juris).".

  • LAG Düsseldorf, 30.04.2012 - 9 Sa 1322/11

    Voraussetzungen eines Strukturausgleichs nach TVÜ-L

    Insofern legt die Kammer die Bestimmung in Übereinstimmung mit der 6. Kammer des LAG Düsseldorf im Verfahren 6 Sa 100/11 vom 13.5.2011, der 2. Kammer des LAG Schleswig-Holstein im Verfahren 2 Sa 514/10 vom 1.11.2011 sowie der 2. Kammer des LAG Rheinland-Pfalz vom 12.5.2011 (2 Sa 423/10) aus.

    Sie unterscheiden sich auch in der Regelungstechnik, in dem in der Strukturausgleichstabelle anders als in der Anlage 2 der Aufstieg unter der entsprechenden Überschrift in einer gesonderten Spalte behandelt wird (so zutreffend LAG Rheinland-Pfalz v. 12.5.2011 - 2 Sa 423/10, juris; LAG Schleswig-Holstein v. 1.11.2011- 2 Sa 514/10, juris; LAG Düsseldorf v. 13.5.2011 - 6 Sa 100/11, juris).

  • LAG Hessen, 10.12.2013 - 13 Sa 783/13

    Begriff der Vergütungsgruppe

    Im vorliegenden Verfahren sind keine Aspekte vorgetragen, die zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen könnten (inzwischen ebenso LAG Schleswig-Holstein vom 01. November 2011 - 2 Sa 514/10 -, zit. nach juris; LAG Niedersachsen vom 29. August 2011 - 8 Sa 1304/09 -, zit. nach juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 23. August 2011, a. a. O.; LAG Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 2011 - 2 Sa 423/10-, zit. nach juris; jeweils zu dem TVÜ-Länder und LAG München vom 06. März 2013 - 10 Sa 1018/12 - zitiert nach juris, für den TVÜ-Bund).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.11.2011 - 2 Sa 514/10

    Strukturausgleich, Bewährungsaufstieg, Überleitung, BAT, TVÜ-L, Tarifvertrag,

    Da ein übereinstimmender Wille der Tarifvertragsparteien nicht festgestellt werden kann, ist in Übereinstimmung mit dem LAG Rheinland-Pfalz (vom 12.05.2011 - 2 Sa 423/10 - juris) aus dem Gesichtspunkt der Normenklarheit das Merkmal "Aufstieg-ohne" so auszulegen, dass es ausreicht, dass am Stichtag 01.11.2006 kein weiterer Aufstieg mehr möglich war.
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